Aus­schrei­bung der F?r­der­mit­tel im Rah­men des Gleich­stel­lungs­kon­zepts der Uni­ver­si­t?t Pa­der­born

Im Rahmen des Gleichstellungskonzepts der Universit?t Paderborn wurden Ma?nahmen zur F?rderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses verabschiedet. Bis zum 15.6.2014 k?nnen Antr?ge zur Teilnahme an der Antragsrunde der F?rderma?nahmen ?Einrichtung eines 0,5 WiMi-Stellen/Personalmittelpools f¨¹r Absolventinnen¡° (F?rderlinie 1), ?Unterst¨¹tzung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WHK-Mittel¡° (F?rderlinie 2) und ?Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren¡° (F?rderlinie 3) eingereicht werden.

F?rderlinie 1: Anschubfinanzierung f¨¹r Promovendinnen

Zur Anschubfinanzierung einer Promotion f¨¹r die besten Absolventinnen werden wissenschaftliche Personalstellen (0,5 TV-L E 13) bis zu einem Jahr finanziert. Die F?rderung beinhaltet das Ziel, innerhalb dieses Jahres die Voraussetzungen f¨¹r eine Weiterfinanzierung (Stipendium, Antrag f¨¹r ein Forschungsprojekt) zu erarbeiten und zu sichern. Antr?ge sind von der betreuenden Professorin/dem betreuenden Professor an das Dekanat der Fakult?t zu stellen.  

F?rderlinie 2: Unterst¨¹tzung von Habilitandinnen und Juniorprofessorinnen durch WHK-Mittel

Die F?rderlinie 2 richtet sich an Habilitandinnen bzw. Juniorprofessorinnen aller Fakult?ten der Universit?t Paderborn. Im Rahmen der Ma?nahme k?nnen Antragstellerinnen einmalig f¨¹r 12 Monate WHK-Mittel zu ihrer Unterst¨¹tzung beantragen.

F?rderlinie 3: Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren

Die Fakult?ten, die eine Professorin berufen haben, k?nnen bis zu 30.000 € f¨¹r Gleichstellungsma?nahmen, insbesondere f¨¹r Ma?nahmen zur F?rderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses beantragen. Insgesamt werden bis zu f¨¹nf Neuberufungen aus dem Programm finanziert, wobei Fakult?ten, in denen Professorinnen aktuell am st?rksten unterrepr?sentiert sind, vorrangig gef?rdert werden.

Antragstellung

Antr?ge sind ¨¹ber die jeweiligen Dekanate bis zum 15. Juni an das Pr?sidium zu stellen. Dem Pr?sidium ist nach Ende der F?rderung ein Bericht vorzulegen. Bei der Antragstellung ist es wichtig, die fakult?tsspezifischen Einreichfristen f¨¹r die fakult?tsinterne Vorauswahl, die von den Dekanaten der jeweiligen Fakult?t bekanntgegeben werden, zu beachten.

F¨¹r R¨¹ckfragen stehen Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Frau Pilgrim (Tel: 05251/60-3724) und Frau Kl?pping (Tel: 05251/60-3875) zur Verf¨¹gung.

Weitere Informationen zu den F?rderlinien und zur Antragstellung erhalten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø auch unter: http://www.uni-paderborn.de/universitaet/gleichstellungsbeauftragte/informationen/foerdermittel-im-rahmen-des-gleichstellungskonzepts-der-universitaet-paderborn/