Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld, Kinderkrankentage: Das ?ndert sich im neuen Jahr für Familien:
Kinderzuschlag steigt
Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende erhalten mehr Kinderzuschlag: Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Zuschlag von maximal 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.
Der Kinderzuschlag ist eine zus?tzliche finanzielle Unterstützung für erwerbst?tige Eltern, bei denen das Einkommen nicht oder nur knapp reicht, um für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen.
Mehr Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss entlastet Alleinerziehende. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn das andere Elternteil kein oder nur unregelm??ig Unterhalt zahlt.
Ab Januar 2024 betr?gt der Vorschuss:
- für Kinder im Alter von null bis fünf Jahren monatlich bis zu 230 Euro - und damit 43 Euro mehr als zuvor
- für Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren monatlich bis zu 301 Euro - das sind 49 Euro mehr als zuvor
- und für Kinder im Alter von zw?lf bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro - also 57 Euro mehr als zuvor.
Kinderfreibetrag erh?ht
Ab 2024 erh?ht sich der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind.
Eltern k?nnen für Kinder Freibetr?ge erhalten, beispielsweise den Kinderfreibetrag. Er wird bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führt dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen.
Mindestunterhalt für minderj?hrige Kinder wird angehoben
Zum 1. Januar 2024 wird der Mindestunterhalt für minderj?hrige Kinder in allen Altersstufen erh?ht, da auch im vergangenen Jahr die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Die Erh?hung betr?gt:
- für Kinder bis sechs Jahre steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2024 von derzeit 437 auf 480 Euro an
- für Kinder von sieben bis einschlie?lich zw?lf Jahren steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2024 von 502 auf 551 Euro an.
- für minderj?hrige Kinder ab 13 Jahren steigt der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2024 von 588 auf 645 Euro an.
Kinderkrankentage erh?ht
Wenn das Kind berufst?tiger Eltern krank ist, k?nnen sie sich von der Arbeit freistellen lassen. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 bekommen vom Arbeitgeber dann keine Bezahlung. Gesetzlich Versicherte haben in diesem Fall Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es betr?gt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Die Kinderkrankentage werden für 2024/2025 von zehn auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr erh?ht. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern k?nnen künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Wenn Eltern diese Tage in Anspruch nehmen, bekommen sie dafür Kinderkrankengeld.
Neuregelungen des Elterngelds ab 1. April 2024
Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu verhindern, haben sich die Koalitionsfraktionen auf folgende ?nderungen beim Elterngeld verst?ndigt: Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entf?llt, wird zum 1. April 2024 für Personen mit gemeinsamen Elterngeldanspruch auf 200.000 Euro festgelegt. Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare noch einmal moderat auf 175.000 Euro gesenkt. Weiterhin wird die M?glichkeit für Eltern, das Elterngeld parallel zu beziehen, neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug ist künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes m?glich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.