Kin­der­zu­schlag

Eltern mit geringem Einkommen k?nnen einen Zuschlag zum Kindergeld erhalten - den Kinderzu?schlag.

Wer hat Anspruch?

Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag f¨¹r ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn

  • f¨¹r diese Kinder Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung, zum Beispiel aus dem Ausland, bezogen wird,
  • die monatlichen Einnahmen der Familie die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
  • das zu ber¨¹cksichtigende Einkommen und Verm?gen nicht zu hoch ist und
  • der Bedarf der Familie durch die Zahlung des Kinderzuschlags gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf B¨¹rgergeld besteht.

Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zum Kin­der­zu­schlag

Der h?chstm?gliche Kinderzuschlag betr?gt f¨¹r jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind ab dem 1. Januar 2024 monatlich 292 € monatlich. Einkommen (z.B. Unterhaltsleistungen oder Rente) und Verm?gen des Kindes wird auf den Kinderzuschlag in unterschiedlichem Umfang angerechnet und reduziert die H?he des Kinderzuschlags.

Die Mindesteinkommensgrenze ist erreicht, wenn das monatliche Bruttoeinkommen (z.B. aus Erwerbst?tigkeit, Arbeitslosengeld oder Krankengeld) bei Elternpaaren 900€ und bei Alleinerziehenden 600€ betr?gt. Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag werden dabei nicht ber¨¹cksichtigt. 

Der errechnete Kinderzuschlag muss zusammen mit anderem Einkommen und Verm?gen der Fami?lie ausreichen, den Bedarf der gesamten Familie sicherzustellen, so dass kein Anspruch auf B¨¹rgergeld besteht. Der Bedarf einer Familie setzt sich zusammen aus den Regelbedarfen, den Mehrbedarfen (nach SGB II) und den Wohnkosten. 

Mit Hilfe des KiZ-Lotsen kann ermittelt werden, ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Weitere Informationen finden 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø im ?Merkblatt Kinderzuschlag¡° der Familienkasse. 

Da die Regelungen zum Kinderzuschlag recht kompliziert sind, wenden 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø sich bei Fragen/Unsicherheiten an das Servicetelefon der Familienkasse (0800 4 5555 30, geb¨¹hrenfrei) oder an das FamilienServiceB¨¹ro der Universit?t Paderborn. 

Agentur f¨¹r Arbeit Paderborn
Familienkasse Detmold
(zust?ndig auch f¨¹r Paderborn)
Braunenbrucher Weg 18
32758 Detmold
Tel.: 0800 4 5555 30 (geb¨¹hrenfrei)
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