Kin­der­geld

Einen Anspruch auf Kindergeld haben deutsche Eltern, die ihren Wohnsitz oder gew?hnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Auch Staatsangeh?rige der Europ?ischen Union, des Europ??ischen Wirtschaftsraums und der Schweiz k?nnen unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland Kindergeld erhalten. In Deutschland wohnende ausl?ndische Staatsangeh?rige k?nnen Kindergeld erhalten, wenn sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen. Bestimmte andere Aufenthaltstitel k?nnen ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld ausl?sen. Interna?tionale Student*innen , die nur eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums haben, erhalten kein Kindergeld für ihre Kinder.

Es werden nicht nur die leiblichen Kinder berücksichtigt, sondern auch adoptierte Kinder, Pflege-, Stief- und Enkelkinder, sofern sie st?ndig im Haushalt der Eltern, Adoptiveltern, Gro?eltern oder Pflegeeltern leben. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt, darüber hinaus nur unter bestimmten Voraussetzungen. Für Kinder, die bereits vollj?hrig sind, wird Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gew?hrt, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden, wozu auch ein Studium z?hlt (jedoch nicht in der Zeit, in der das Studium wegen Schwangerschaft und Kindererziehung unterbrochen wurde).

Grunds?tzlich haben beurlaubte Student*innen für sich selbst keinen Kindergeldanspruch (für ihre Kinder gilt dies nicht). Für eine aufgrund einer Schwangerschaft beurlaubte Studentin wird in der Regel bis zum Ende der Mutterschutzfrist Kindergeld gezahlt. Wird das Studium jedoch in dem auf die Beurlaubung folgenden Semester fortgesetzt, kann die Zeit vom Ende der Mutter?schutzfrist (acht Wochen nach der Geburt) bis zum Semesterbeginn als ?bergangszeit aner?kannt werden, wenn sie h?chstens vier Monate betr?gt (Bundessteuerblatt Teil 1, Nr. 14 v. 12.08.1996).

Das Kindergeld steht grunds?tzlich beiden Elternteilen jeweils zur H?lfte zu. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das Kinder?geld wird monatlich ausgezahlt. Beantragt wird das Kindergeld bei den Familienkassen der zust?ndigen Arbeitsagenturen. Erforderlich hierfür sind der ausgefüllte Kindergeldantrag und die Geburtsbescheinigung. Ausl?ndische Antragsteller*innen ben?tigen auch ihren Pass. 

 

Weiteren Informationen finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 im Merkblatt Kindergeld.

Kon­takt

Agentur für Arbeit Paderborn
Familienkasse Detmold

(zust?ndig auch für Paderborn)
Braunenbrucher Weg 18
32758 Detmold
Tel.: 0800 4 5555 30
www.familienkasse.de