Mut­ter­schafts­geld

Studentinnen, die in einem abh?ngigen Besch?ftigungsverh?ltnis stehen, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dabei werden zwei Ausgangssituationen unterschieden:

  • Studentinnen, die in einem abh?ngigen Besch?ftigungsverh?ltnis stehen und als Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben f¨¹r die Dauer der Schutz?fristen sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Mehrlingsgeburten zw?lf Wochen) nach der Geburt einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Ausschlaggebend f¨¹r den Anspruch ist, dass das Arbeitsverh?ltnis bei Beginn der Mutterschutzfrist besteht bzw. es w?h?rend der Schutzfrist beginnt oder w?hrend der Schwangerschaft zul?ssig aufgel?st worden ist. Art und Umfang des Arbeitsverh?ltnisses sind f¨¹r den Anspruch auf Mutter?schaftsgeld nicht ma?geblich, es gelten hier auch vor¨¹bergehend ausge¨¹bte oder gering?f¨¹gig entlohnte Besch?ftigungen. W?hrend der Mutterschutzfristen erh?lt die Frau von der gesetzlichen Krankenkasse Mutterschutzgeld in H?he von 13,- € pro Kalendertag. ?bersteigt der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei Monate vor der Schutzfrist den t?glichen H?chstsatz von 13,- €, so ist der*die Arbeitgeber*in verpflichtet, die Diffe?renz zum Nettolohn als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu entrichten. Beantragt wird das Mutterschaftsgeld bei der entsprechenden gesetzlichen Krankenkasse.

Mutterschaftsgeld in H?he des Nettolohns erhalten also die Studentinnen, die  Mitglied einer gesetzlichen Kran?kenkasse sind und deren Arbeitsverh?ltnis zum Beginn der Mutterschutzfrist besteht.

 

  • Studentinnen erhalten Mutterschaftsgeld in einer H?he von maximal (einmalig) 210,- €, wenn sie zu Beginn der Schutzfrist, d. h. sechs Wochen vor der Geburt, in einem Arbeitsverh?ltnis stehen und nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Der formlose Antrag ist zusammen mit dem errechneten Entbindungstermin an das Bundesamt f¨¹r Soziale Sicherung zu richten:

          Bundesamt f¨¹r Soziale Sicherung (BAS)
          Mutterschaftsgeldstelle

          Friedrich-Ebert-Allee 38
          53113 Bonn
          Tel.: 0228/ 619-1888
          Homepage

Mutterschaftsgeld vom Bundesamt f¨¹r Soziale Sicherung in H?he von maximal 210,- € erhalten demnach die Studentinnen, die nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind und deren Arbeitsverh?ltnis zum Beginn der Mutterschutzfrist besteht.