Prü­fungs­recht

Das Justiziariat für Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre unterstützt und ber?t in den Fakult?ten insbesondere die einzelnen Prüfenden sowie die Mitglieder der Prüfungsausschüsse bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Prüfungsrecht. Au?erdem steht es den Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungssekretariat rechtlich zur Seite.

Im Rahmen der Konzeption oder ?berarbeitung von Prüfungsordnungen für die jeweiligen Studieng?nge, z.B. bei Akkreditierungsprozessen, übernimmt es die rechtliche Prüfung und Formulierung. Dies geschieht im Austausch mit den Ansprechpersonen aus den Fakult?ten und der Akkreditierungsprozesse.

Darüber hinaus obliegt den Justiziar*innen die Prozessführung und Vertretung der Universit?t Paderborn in allen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht sowie au?ergerichtlich.