In­for­ma­ti­o­nen für Be­wer­ber*in­nen

Wissenschaftliche Besch?ftigte an Universit?ten sind die den Fakult?ten, wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten der Universit?t Paderborn zugeordneten Arbeitnehmer*innen, denen nach Ma?gabe ihres Dienstverh?ltnisses pr?gend wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre, insbesondere bei Bestehen einer Lehrverpflichtung, obliegen. Soweit die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen  dem Aufgabenbereich eines*r Professor*in zugeordnet sind, ist diese*r weisungsbefugt. Zu den Aufgaben der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen kann neben den pr?gend wissenschaftlichen Dienstleistungen auch die T?tigkeit in der Verwaltung der wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten, in der Studien- und Prüfungsorganisation, der Studienberatung und in anderen Aufgaben der Hochschule geh?ren. 

Die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an Universit?ten haben als wissenschaftliche Dienstleistung die Aufgabe, Studierenden Fachwissen und praktische Fertigkeiten zu vermitteln und sie in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden zu unterweisen, soweit dies zur Gew?hrleistung des Lehrangebots erforderlich ist.

Voraussetzung für die Besch?ftigung ist neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen:

  • bei Einstellung in einem befristeten privatrechtlichen Dienstverh?ltnis ein den Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang mit einer generellen Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern
  • bei Einstellung in einem unbefristeten privatrechtlichen Dienstverh?ltnis ein den Anforderungen der dienstlichen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern und, soweit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in Betriebseinheiten t?tig sind, in der Regel die Promotion.

Die Besch?ftigung der wissenschaftlichen Tarifbesch?ftigten erfolgt nach der Ma?gabe des § 44 Hochschulgesetz NRW und den gesetzlichen Vorgaben sowie Vertrages über gute Besch?ftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal.

Ein entsprechender Antrag auf Besch?ftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter ist vom jeweiligen Bereich auf dem Dienstweg an das Personaldezernat zu richten.

Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Einstellungsverfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.

Bitte beachten 365体育_足球比分网¥投注直播官网, dass die Einstellungsantr?ge des einzustellenden Bereiches mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Einstellungstermin dem Personaldezernat vorliegen müssen.

Sofern 365体育_足球比分网¥投注直播官网 als SHK, WHB oder WHK an der Universit?t Paderborn besch?ftigt werden, ist das entsprechende Dienstverh?ltnis mit Beginn Ihrer T?tigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter (durch Kündigung oder Aufl?sungsvertrag) zu beenden.

Bitte beachten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 ggf. die Hinweise über das deutsche Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten der Hochschulrektorenkonferenz.

Die im Zusammenhang mit der Einstellung erforderlichen Absprachen, insb. zum Einstellungstermin und zur Stufenfestsetzung erfolgen ausschlie?lich durch das Personaldezernat.

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