Arbeitsunfall/Wegeunfall

De­fi­ni­ti­o­nen

Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist anzunehmen, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten T?tigkeit, üblicherweise der Arbeit, einen Unfall erleidet. Unf?lle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind definiert als ein auf ?u?erer Einwirkung beruhendes, pl?tzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden oder den Tod herbeiführt.

Wegeunfall

Wegeunf?lle sind Unf?lle, die sich grunds?tzlich auf dem direkten Weg zu einer versicherten T?tigkeit oder auf dem Heimweg von einer versicherten T?tigkeit ereignen.

Alle mit der Arbeit verbundenen Dienstfahrten sind ebenfalls versichert.

Der zust?ndiger Unfallversicherungstr?ger ist die

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Rheinland
Postfach 330420
40437 Düsseldorf

Telefon 0211/2808-1
https://www.unfallkasse-nrw.de/

Im Fal­le ei­nes Un­falls - Was ist zu tun?

Unfallmeldung

Jeder Unfall, bei dem ein*e Arzt*?rztin oder ein Krankenhaus aufgesucht wird und somit Kosten entstanden sind, muss als Unfallanzeige der Unfallkasse zur Kostenübernahme gemeldet werden.

Bitte reichen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 dazu die Unfallanzeige und bei einem Wegeunfall noch zus?tzlich die Wegeunfallanzeige über die Kontaktadresse ein.