Informationen für Bewerber*innen
Ablauf eines Berufungsverfahrens an der Universit?t Paderborn
Das Verfahren zur Besetzung einer Professur richtet sich nach der Berufungsordnung der Universit?t Paderborn. Diese Ordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) das Verfahren zur Besetzung von Stellen für Universit?tsprofessor*innen und Juniorprofessor*innen.
Das Berufungsverfahren an der Universit?t Paderborn verl?uft in folgenden Schritten:
Ausschreibung
Die*Der Dekan*in der Fakult?t leitet das Verfahren zur Neu- bzw. Wiederbesetzung einer Professur ein. Nach Entscheidung durch das Pr?sidium über die Besetzung der Professur wird diese ausgeschrieben. Mit dem Ziel, die Professor*innenschaft weiter zu internationaliesieren und den Anteil der Professorinnen zu erh?hen, sind hoch qualifizierte Kanidat*innen im In- und Ausland angesprochen udn aufgefordert, sich zu bewerben.
Die Arbeit der Berufungskommission
Die Berufungskommission besteht u.a. aus Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen und Studierenden. Die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung sind bei allen Verfahrensschritten zu beteiligen.
Der Fakult?tsrat oder die Berufungskommission stellen einen Kriterienkatalog auf. Die in die engere Wahl genommenen Bewerber*innen sollen zur Vorstellung eingeladen werden. Vorstellungsveranstaltungen bestehen aus mindestens einem hochschul?ffentlichen fachgebietsbezogenen Vortrag und ggf. einer Lehrprobe von angemessener Dauer, einer Diskussion, in der auch das künftige Forschungsprofil und das Lehrkonzept dargestellt werden sollen und einem nicht?ffentlichen Gespr?ch mit den Mitgliedern der Berufungskommission, in dem auch die Ausstattungsfragen er?rtert werden.
Die Vorstellungsveranstaltungen sollen so ausgerichtet sein, dass auch die didaktischen F?higkeiten beurteilt werden k?nnen.
Für Bewerber*innen, die nach den Vorstellungsveranstaltungen in die engere Wahl gezogen werden, holt die Berufungskommission mindestens zwei fachliche Gutachten ein. Nach Eingang und Würdigung der Gutachten erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Namen enth?lt. Die Berufungsliste und die Platzierung sind ausführlich zu begründen. Die Begründung, der Verfahrensverlauf sowie die w?hrend des Verfahrens erstellten Protokolle und Gutachten sind Teil des Abschlussberichtes, der dem Fakult?tsrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Beschlussfassung in den Gremien
?ber den von der Berufungskommission vorgelegten Besetzungsvorschlag entscheidet der Fakult?tsrat.
Der Fakult?tsrat leitet den Berufungsvorschlag über die*den Pr?sident*in dem Pr?sidium zur Beschlussfassung vor. Das Sachgebiet 4.2 stellt hierzu die Erfüllung der formalen Einstellungsvoraussetzungen die Vollst?ndigkeit der Bewerbungsunterlagen, die Einhaltung der formalen Verfahrensvorschriften für Berufungsverfahren sowie das Vorliegen aller Stellungnahmen fest und legt den Berufungsvorschlag dem PR?sidium vor. Das Pr?sidium ber?t über den Berufungsvorschlag der Fakult?t. Das Pr?sidium kann die Berufungsliste an die betroffene Fakult?t zur erneuten einmaligen Beratung und Beschlussfassung durch die Berufungskommission und den Fakult?tsrat zurückverweisen, wenn Vorschriften der Berufungsordnung nicht eingehalten sind oder die Auswahl nicht schlüssig begründet ist. Nach Behandlung im Pr?sidium wird der Berufungsvorschlag dem Senat zur Zustimmung vorgelegt.
Ruferteilung
Nachdem auch der Senat der Berufungsliste zugestimmt hat, erfolgt die Ruferteilung an die*den Erstplatzierten durch die*den Pr?sident*in der Hochschule.