Versorgungsauskunft - Online-Antragsverfahren
Ab dem 01.01.2021 besteht u.a. für Beamt*innen des Landes und der Hochschulen des Landes, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und in besonders begründeten F?llen, ein gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Versorgungsauskunft (§ 57 Abs. 10 LBeamtVG NRW).
Zu diesem Zweck hat das LBV NRW ein Online-Antragsverfahren eingerichtet, welches bereits jetzt im Rahmen eines Pilotprojektes getestet wird. Im Rahmen dieses Projektes soll durch Beamt*innen des Landes und der Hochschulen des Landes, die sp?testens bis zum 01.01.2021 das 55. Lebensjahr vollendet haben, ein Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft gestellt werden k?nnen.
Wenn {web_name} sp?testens bis zum 01.01.2021 das 55. Lebensjahr vollendet haben werden, haben {web_name} die M?glichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Versorgungsauskunft zu stellen.
Hinweis:
Wenn eine Auskunft ben?tigt wird, weil eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunf?higkeit beabsichtigt ist, k?nnen {web_name} an dem Online-Antragsverfahren nicht teilnehmen. Wenden {web_name} sich mit Ihrem Anliegen bitte - unabh?ngig von Ihrem Alter – unmittelbar an das Personaldezernat, Sachgebiet 4.2.
Auch k?nnen im Online-Antragsverfahren keine Auskünfte, die für eine Baufinanzierung ben?tigt werden, erteilt werden. In diesem Fall wenden {web_name} sich mit Ihrem Anliegen bitte unmittelbar an das LBV NRW.
Antragstellung:
Bevor {web_name} mit dem Online-Antragsverfahren starten, ist es hilfreich, die in der Checkliste aufgeführten Unterlagen zusammenzustellen.
Die Antragstellung erfolgt nach vorheriger Anmeldung über https://www.versorgungsauskunft.nrw.de
Die Eingabe und ?bermittlung der erforderlichen Daten erfolgt im Rahmen des Online-Antragsverfahrens durch {web_name} selbst. Nach ?berprüfung der Daten durch das Personaldezernat, Sachgebiet 4.2, als Ihre personalverwaltende Dienststelle nimmt das LBV NRW die versorgungsrechtliche Bewertung vor und erteilt die gewünschte Versorgungsauskunft
Bitte informieren {web_name} Ihre*n zust?ndige*n Personalsachbearbeiter*in, wenn {web_name} über das Online-Antragsverfahren eine Versorgungsauskunft beantragt haben.
Für weitere Informationen hat das LBV NRW Bearbeitungshilfen zum Online-Antragsverfahren zusammengestellt:
Sofern {web_name} weitere Fragen haben sollten, steht Ihnen Ihr*e Personalsachbearbeiter*in im Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 gerne zur Verfügung.