Ne­ben­t?­tig­keit

Die Besch?ftigung an der Universit?t Paderborn gilt als Hauptbesch?ftigung. Eine Nebent?tigkeit ist jede T?tigkeit, die au?erhalb des Dienstverh?ltnisses gegen Entgelt ausgeübt wird. Dazu z?hlen jede Gegenleistung in Geld oder geldwertigen Vorteilen. Nebent?tigkeiten dürfen ohne vorherige Anzeige bzw. Genehmigung nicht ausgeübt werden. Eine Nebent?tigkeit ist die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder einer Nebenbesch?ftigung. Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt geh?render Kreis von Aufgaben, der auf Grund eines ?ffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverh?ltnisses wahrgenommen wird. Das Hauptamt ist der dem*der Mitarbeiter*in konkret übertragene Aufgabenkreis. Dieser ergibt sich bspw. aus festgelegten Funktionsbeschreibungen einer Stelle oder aus Berufungsvereinbarungen. Eine T?tigkeit aus dem Hauptamt kann keine Nebent?tigkeit sein.

Nebenbesch?ftigung ist jede nicht zu einem Hauptamt oder einem Nebenamt geh?rende Nebent?tigkeit innerhalb oder au?erhalb des ?ffentlichen Dienstes. Es handelt sich dabei um eine private T?tigkeit.

Die Wahrnehmung eines ?ffentlichen Ehrenamtes sowie einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft oder Testamentsvollstreckung gilt nicht als Nebent?tigkeit, jedoch ist ihre ?bernahme vor der Aufnahme schriftlich anzuzeigen.

Die Antr?ge auf Genehmigung einer Nebent?tigkeit bzw. die Anzeige einer nicht genehmigungspflichtigen Nebent?tigkeit/ allgemein genehmigten Nebent?tigkeit sind rechtzeitig vor Aufnahme der T?tigkeit auf dem Dienstweg, d.h. über die*den Vorgesetzte*n und die*den Dekan*in vorzulegen. Allen Antr?gen / Anzeigen sind Vertr?ge o.?. (z.B. Berater- oder Mitarbeitervertrag) in Kopie beizufügen, die Angaben zu Art, Gesamtdauer und Umfang der Nebent?tigkeit enthalten.

Genehmigungen sind für jede einzelne Nebent?tigkeit zu erteilen und werden auf l?ngstens fünf Jahre befristet. Nachtr?gliche ?nderungen sind unverzüglich anzuzeigen.

Der zeitliche Umfang einer oder mehrerer Nebent?tigkeit/en darf bei Vollzeitbesch?ftigten ein Fünftel der regelm??igen w?chentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten (im Durchschnitt 8 Std./Woche bei Vollzeitbesch?ftigung). W?hrend einer Elternzeit gelten andere Regelungen. Auch eine Nebent?tigkeit, die w?hrend des Erholungsurlaubes, einer Beurlaubung oder einer Teilzeitbesch?ftigung ausgeübt wird, unterliegt der Genehmigungspflicht und darf nur im begrenzten Umfang ausgeübt werden.

Informationen zu Nebent?tigkeiten finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 im nachfolgenden Merkblatt.

Bei Fragen steht Ihnen das Sachgebiet 4.2 gern zur Verfügung.

Formulare:

Nebent?tigkeit - Anzeige für Beamt*innen
Nebent?tigkeit - Genehmigungsantrag
Nebent?tigkeit - Meldung für Nebeneinnahmen
Nebent?tigkeit - Abrechnung Nutzungsentgelt

Informationen:

Rundschreiben Nebent?tigkeit 2019
Merkblatt Nebent?tigkeit
?bersicht Nebent?tigkeiten