Ge­b¨¹h­ren und Bei­tr?­ge

Semestergeb¨¹hren

Die Geb¨¹hren f¨¹r das Sommersemester 2025 belaufen sich insgesamt auf 279,80 € und setzen sich wie folgt zusammen:

Sozialbeitrag

98,00 €

AStA

12,50 €

Deutschlandsemesterticket

167,00 €

Kulturbeitrag

2,30 €


Wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø noch nicht an der Universit?t Paderborn studieren und sich einschreiben lassen m?chten, erhalten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø ausf¨¹hrliche Informationen hierzu per E-Mail oder (bei einer Bewerbung f¨¹r ein zulassungsbeschr?nktes Studium) in Ihrem Zulassungsbescheid.

Wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø bereits eingeschrieben sind, erhalten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø fr¨¹hzeitig eine E-Mail mit relevanten Informationen zur R¨¹ckmeldung.

F¨¹r Urlaubssemester ist H?he der Semestergeb¨¹hren abh?ngig vom Beurlaubungsgrund.


Gasth?rerbeitrag

F¨¹r eine Gasth?rerschaft wird ein Beitrag i. H. v. 100,00 € pro Semester erhoben. Kontodaten und weitere Zahlungsinformationen erhalten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø nach dem Eingang Ihrer Bewerbung per E-Mail.


Zweith?rerbeitrag

F¨¹r die "Kleine Zweith?rerschaft" wird ein Beitrag i. H. v. 100,00 € pro Semester erhoben.


Hinweis zur Studienfinanzierung

Informationen zur Finanzierung Ihres Studiums, auch in finanziellen Notsituationen, erhalten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø auf den Seiten des AStA Sozialb¨¹ros und des Studierendenwerks. Hilfe zum Thema BAf?G finden 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø hier.

R¨¹­ck­mel­dung

Soll das Studium nach Semesterablauf an der Universit?t Paderborn fortgesetzt werden, ist die R¨¹ckmeldung erforderlich. Diese gilt als vorgenommen, wenn die Semestergeb¨¹hren in voller H?he fristgerecht auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind.

R¨¹ckmeldefrist f¨¹r das Sommersemester 2025: 21.03.2025

Kontoinhaber: Universit?t Paderborn
Geldinstitut: Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN: DE74 4765 0130 1010 0376 93
BIC: WELADE3LXXX

Geben 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø als Verwendungszweck Ihre Matrikelnummer und dann Ihren Vor- und Nachnamen an.

Ob 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø erfolgreich zur¨¹ckgemeldet sind, k?nnen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø in PAUL unter Meine Daten > Pers?nliche Daten > Semesterstatus einsehen.


F¨¹r die R¨¹ckmeldung zur "Gro?en Zweith?rerschaft" im Sommersemester 2025 muss die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule bis zum 31.03.2025 im Studierendensekretariat eingehen. Ausnahme: Studierende des Faches Musik im Lehramt GyGe, die als Ersth?rende an der Hochschule f¨¹r Musik in Detmold eingeschrieben sind sowie Studierende mit den beruflichen Fachrichtungen Ern?hrungs- und Hauswirtschaftswissenschaft mit Lebensmitteltechnik im Lehramt BK, die an der Technischen Hochschule OWL als Ersth?rende eingeschrieben sind, sind von der R¨¹ckmeldepflicht ausgenommen.

Die Zulassung zur "Kleinen Zweith?rerschaft" erfolgt stets nur f¨¹r die Dauer eines Semesters. Wenn weiterhin Interesse besteht, Lehrveranstaltungen zu besuchen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.


Wichtige Hinweise:

  • Die Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen (in den An- und Abmeldephasen) ist erst nach Eingang der Zahlung auf dem Konto der Universit?t Paderborn m?glich.

  • Planen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø die Bearbeitungszeit Ihrer Bank (Zeit zwischen ?berweisung und Zahlungseingang) ein. Es z?hlt der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Universit?tskonto.

  • Zahlungen, die ohne oder mit falscher Matrikelnummer eingehen und die nicht zugeordnet werden k?nnen, werden zur¨¹ck¨¹berwiesen und es erfolgt keine R¨¹ckmeldung.

  • Bei Zahlungen, die unter Angabe der Bewerbungsnummer eingehen, erfolgt keine R¨¹ckmeldung.

  • Bei nicht fristgerechter R¨¹ckmeldung wird das Exmatrikulationsverfahren eingeleitet.

Er­stat­tung der Se­mes­ter­ge­b¨¹h­ren

Die Semestergeb¨¹hren k?nnen innerhalb bestimmter Fristen aus folgenden Gr¨¹nden ganz oder teilweise erstattet werden:

Schwerbehinderung

Personen mit Schwerbehinderung, die nach dem SGB IX zur kostenfreien Nutzung des ?ffentlichen Personenverkehrs berechtigt sind, erhalten auf Antrag (PAUL > Studium > Antr?ge) eine Erstattung des Semesterticktes.

 

Beurlaubung

Bei einer Beurlaubung besteht die M?glichkeit, sich auf Antrag (PAUL > Studium > Antr?ge) das Semestertickt erstatten zu lassen. Der Antrag ist vor Beginn des Urlaubssemesters (d. h. bis 30.09./ 31.03.) zu stellen. Zudem wird bei einer Beurlaubung aufgrund von Krankheit, Studium an einer ausl?ndischen Hochschule, anerkannter Dienst oder Schwangerschaft der Sozialbeitrag automatisch erstattet, sofern der Beitrag von dem*der Antragsteller*in zun?chst ¨¹berwiesen wurde.

 
Exmatrikulation

Die Erstattung wegen Exmatrikulation erfolgt innerhalb der Fristen automatisch. Bei einer Exmatrikulation vor Semesterstart (d. h. bis 30.09./ 31.03.) werden die gesamten Semestergeb¨¹hren erstattet. Bei einer Exmatrikultion nach Semesterstart bis zum 30.11. (WiSe) bzw. 31.05. (SoSe) erfolgt die Erstattung anteilig. Zu sp?teren Zeitpunkten erfolgt keine Erstattung.

 

Nichtaufnahme des Studiums

Wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø noch nicht an der Universit?t Paderborn studieren, aber zum Folgesemester eingeschrieben wurden und das Studium nun doch nicht aufnehmen k?nnen, ist es m?glich bis zum Semesterstart (d. h. bis 30.09./ 31.03.), formlos (per E-Mail) einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Es gilt das Datum des E-Mail-Eingangs.

 
Aufenthalt au?erhalb Ticket-Geltungsbereich Wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø sich f¨¹r mindestens drei Monate au?erhalb des Geltungsbereiches des Deutschlandsemestertickets aufhalten, k?nnen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø die Erstattung des Ticketbeitrages beantragen. (PAUL > Studium > Antr?ge)