Gasth?rerschaft
Wenn 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø einzelne Veranstaltungen der Universit?t Paderborn besuchen m?chten und keinen Abschluss anstreben, k?nnen 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø (im Rahmen vorhandener M?glichkeiten) als Gasth?rer*in zugelassen werden.
?ber die Gasth?rerschaft:
- Eine Hochschulreife ist f¨¹r die Zulassung als Gasth?rer*in nicht erforderlich.
- Gasth?rer*innen sind nicht berechtigt, Pr¨¹fungen abzulegen. 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø k?nnen jedoch auf Wunsch in der jeweiligen Fakult?t eine Bescheinigung ¨¹ber die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.
- F¨¹r die Zulassung zu Sprachkursen ist aufgrund begrenzter Teilnehmerzahlen ein Platz-Nachweis vom Zentrum f¨¹r Sprachlehre (ZfS) zu erbringen.
- Die Zulassung kann ganzj?hrig beantragt werden und erfolgt stets f¨¹r die Dauer eines Semesters. Sollten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø in einem weiteren Semester als Gasth?rer*in Lehrveranstaltungen besuchen wollen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.
F¨¹r die Zulassung ist eine Geb¨¹hr in H?he von 100,00€ auf das Konto der Universit?t Paderborn zu entrichten:
IBAN: DE22300500000001463215
BIC: WELADE3LXXX
Verwendungszweck: Gasth?rergeb¨¹hr - [Semester] - Nachname, Vorname
Nach erfolgter Zulassung erhalten 365ÌåÓý_×ãÇò±È·ÖÍø£¤Í¶×¢Ö±²¥¹ÙÍø per Post einen Gasth?rerausweis, allerdings kein Semesterticket.