?ber­g­ang vom Ba­che­lor zum Mas­ter

Grunds?tzlich ist der regul?re Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess für das gewünschte Masterstudium durchzuführen.

Beachten 365体育_足球比分网¥投注直播官网 jedoch:

  • Das Studium, das zum Einstieg in den Masterstudiengang berechtigt, muss sp?testens bis zum 30.09. (wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 Ihr Masterstudium im Wintersemester beginnen m?chten) bzw. bis 31.03. (wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 Ihr Masterstudium im Sommersemester beginnen m?chten) absolviert worden sein. D. h. alle Leistungen müssen bis zu diesem Datum erbracht worden sein.
  • Die Bewerbungsfrist liegt vor o. g. Daten und ist zwingend einzuhalten. Das Bachelor-Abschlusszeugnis muss bei der Bewerbung noch nicht vorliegen/hochgeladen werden.
  • Die Frist für die anschlie?ende Einschreibung entnehmen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 den Einschreibungsfristen. Für eine erfolgreiche Einschreibung muss u. a. das Bachelor-Abschlusszeugnis nachgewiesen werden.
  • Sollte Ihnen Ihr Zeugnis bis zum Ablauf der Einschreibungsfrist nicht vorliegen, k?nnen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 eine vorl?ufige Bescheinigung über den Bachelorabschluss einreichen. Die Bescheinigung muss das Datum der letzten Prüfungsleistung (dieses muss vor den in Punkt 1 genannten Daten liegen) sowie Unterschrift und Stempel der Hochschule enthalten. Für Bachelorstudierende der Universit?t Paderborn ist es m?glich, die Bescheinigung im Zentralen Prüfungssekretariat zu beantragen – hierfür wird eine 4,0-Bescheinigung der bisher nicht eingetragenen Leistung(en) ben?tigt.
  • Wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 bereits an der Universit?t Paderborn studieren, finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 hier Hinweise zum Studiengangwechsel.
  • Hinweis vom BAf?G-Amt um Rückforderungen zu vermeiden: Für ein Masterstudium muss erneut ein Antrag auf Ausbildungsf?rderung gestellt werden, auch wenn ggf. das BAf?G für das (bereits abgeschlossene) Bachelorstudium noch gezahlt wird. Weitere Informationen finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 auf den Seiten vom Studierendenwerk.