Habe ich einen Vorteil durch einen geleisteten Dienst?
Diese Frage ist nur für Bewerber*innen wichtig, die sich für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge/F?cher bewerben.
Grunds?tzlich gilt als anerkannter Dienst:
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Es sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden:
1. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 haben einen anerkannten Dienst geleistet und in einem vergangenen Semester noch keine Zulassung der Universit?t Paderborn für den gewünschten Studiengang erhalten.
Bei Gleichrangigkeit (dieselbe Durchschnittsnote und dieselbe Anzahl von Wartesemestern bzw. beim Zweitstudium dieselbe Messzahl) wird der*die Bewerber*in mit einem geleisteten anerkannten Dienst dem*der Bewerber*in ohne Dienst vorgezogen.
Ob 365体育_足球比分网¥投注直播官网 einen anerkannten Dienst geleistet haben, geben 365体育_足球比分网¥投注直播官网 in der Bewerbung im Abschnitt "pers?nliche Daten" an. Der entsprechende Nachweis ist erst nach dem Auswahlverfahren im Rahmen der Immatrikulation vorzulegen.
2. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 haben in den vergangenen Semestern eine Zulassung der Universit?t Paderborn erhalten und konnten das Studium aufgrund eines Dienstes nicht aufnehmen
In diesem Fall haben 365体育_足球比分网¥投注直播官网 nach Dienstende einen Anspruch auf erneute Auswahl für das in der vorherigen Zulassung genannte Studium. Der Anspruch auf Bevorzugung kann bis sp?testens zum zweiten Auswahlverfahren nach Beendigung des Dienstes durch einen Sonderantrag gestellt werden. Der Sonderantrag ist im Rahmen der Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfristen inklusive aller Nachweise zu stellen.
Hinweis: Die nach Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung geleistete Dienstzeit wird bei einer Bewerbung für ein Erststudium automatisch als Wartezeit gerechnet.