Zu­las­sungs­be­schr?nk­te Stu­dien­g?n­ge/F?­cher

Ist ein Studiengang/Fach zulassungsbeschr?nkt, dann steht für diesen Studiengang/dieses Fach nur eine bestimmte Anzahl an Studienpl?tzen zur Verfügung.

Zur Vergabe der Studienpl?tze muss dann ein Auswahlverfahren durchgeführt werden.

Wichtig für Lehramtsstudieng?nge und den Zwei-Fach-Bachelor: Es handelt sich um ein zulassungsbeschr?nktes Studium sobald mindestens eines der gewünschten F?cher zulassungsbeschr?nkt ist.
 

Wo sehe ich, ob mein gewünschtes Studium zulassungsbeschr?nkt ist?

  • Ob ein Studiengang/Fach zulassungsbeschr?nkt ist, sehen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 unter anderem im Studienangebot. In der Liste aller angebotenen Studienm?glichkeiten werden Studieng?nge mit Zulassungsbeschr?nkung durch ein "NC" (Numerus Clausus) gekennzeichnet. Es gibt über den Filter "Studienplatzvergabe" zudem die M?glichkeit, explizit nach zulassungsfreien oder -beschr?nkten Studieng?ngen/F?chern zu suchen.
  • Auch innerhalb der einzelnen Seiten zum Studiengang-/Fach finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 im Studienangebot Angaben zum Auswahlverfahren.
  • Zudem finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 hier eine ?bersicht aller aktuellen Zulassungsbeschr?nkungen.


Was genau ist eigentlich

... ein Numerus Clausus (NC)?
Der NC bezeichnet den h?chsten Abitur-Durchschnitt mit dem Bewerber*innen noch eine Zulassung erhalten haben. Er ist von Angebot (Anzahl Pl?tze) und Nachfrage (Anzahl Bewerber*innen und deren Noten) abh?ngig und kann somit erst nach Beendigung des entsprechenden Auswahlverfahrens ermittelt werden – er wird nicht im Voraus festgelegt! 365体育_足球比分网¥投注直播官网 k?nnen lediglich den NC vergangener Semester zur Orientierung heranziehen.

Und welche Rolle spielen sog. "Wartesemester"?
Im Auswahlverfahren ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), i. d. R. Abitur, das wichtigste Kriterium. Neben der Durchschnittsnote werden im Auswahlverfahren bis max. sieben Wartesemester berücksichtigt. Als Wartezeit gilt jedes vollst?ndige Semester bis zum Beginn des beabsichtigten Studiums, in dem man nach Erlangen der HZB nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Wartesemester werden anhand der Angaben in der Bewerbung automatisch errechnet – eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich