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Universit?t Paderborn Universit?t Paderborn

Studienfach Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht)
Lehramt für sonderp?dagogische F?rderung (SP), B.Ed.

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Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht)

Bachelor of Education (B.Ed.)

Studienfach im Studiengang Lehramt für sonderp?dagogische F?rderung (SP)

?berblick

Kurz und bündig

Der Lernbereich Sachunterricht be?sch?f?tigt sich mit einer Viel?falt von Sachinhalten, Per?spek?tiven und wis?sen?schaft?lichen Bezugsdisziplinen. Die interdisziplin?ren Anteile umfassen fachliche und fachdidaktische Elemente der Natur- und Gesellschaftswissenschaften und werden am Beispiel ausgew?hlter Themen fachübergreifend zusammengeführt.
 

Wecker Icon
Regelstudienzeit: 6 Semester
Pfeil Icon
Studienstart: Sommer- und Winter­semester
Stift Icon
ECTS: 36 (von insgesamt 180 im Studiengang)
Erde Icon
Unterrichtssprache: Deutsch
Was hei?t zulassungsbeschr?nkt bzw. zulassungsfrei?

Zulassungsbeschr?nkt bedeutet, dass in dem Studiengang eine begrenzte Anzahl von Studienpl?tzen zur Verfügung steht (NC = numerus clausus = geschlossene Anzahl). In der Regel gibt es dafür mehr Bewerber*innen als Pl?tze, sodass ein Auswahlverfahren angewendet wird. Die NC-Werte werden dabei jedes Semester neu ermittelt und k?nnen nicht im Voraus festgelegt werden. Studieninteressierte k?nnen die NC-Werte vergangener Semester als Anhaltspunkte zur Orientierung heranziehen.

Zulassungsfrei bedeutet, dass ausreichend Studienpl?tze in dem Studiengang zur Verfügung stehen. Alle Bewerber*innen erhalten daher eine Zusage und werden garantiert eingeschrieben, wenn alle Einschreibungsvoraussetzungen erfüllt sind (zu beachten sind z.B. Eignungsprüfungen, Sprachtests oder Praktika).

Schloss Icon
Auswahlverfahren: Zulassungsfrei (Kein NC)
Navi Icon
Auslandsaufenthalt: Optional

Zugangsvoraussetzungen

Schulabschluss

  • Allgemeine Hochschulreife oder einschl?gige fachgebundene Hochschulreife
  • Studieren mit beruflicher Qualifikation

Fremdsprachenkenntnisse

Bis zur Bachelorarbeit muss die Kenntnis zweier Fremdsprachen nachgewiesen werden. Dies geschieht in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis). Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen. Weitere Informationen findest du hier.