Beratung und Beschwerde an der Universit?t Paderborn
Online-Handreichung zur Richtlinie für ein respektvolles Miteinander und zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing
Hinweis: Das Gleichstellungsbüro hat eine ?bersicht zu internen Handlungsm?glichkeiten in F?llen von Diskriminierung an der UPB, eine Liste von Anlaufstellen für Betroffene, ein Ged?chtnisprotokoll für Betroffene & Zeug*innen sowie ein Gespr?chs- und Handlungsleitfaden für Ansprechpersonen & Beratende erstellt. |
Die Universit?t Paderborn legt besonderen Wert auf ein faires Miteinander aller Universit?tsmitglieder und f?rdert die vertrauens- und respektvolle Zusammenarbeit der Besch?ftigten und Studierenden in Studium, Lehre, Forschung, Verwaltung und Dienstleistung.
Der Anspruch auf ein faires, respektvolles und kooperatives Zusammenwirken aller Universit?tsmitglieder schlie?t jegliche Form von Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Bel?stigung und Gewalt aus, ebenso die Ausnutzung von Abh?ngigkeitsverh?ltnissen und Machtmissbrauch.
Zur Sicherstellung dieser Grunds?tze hat der Senat der Universit?t Paderborn eine Richtlinie für ein respektvolles Miteinander und zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing verabschiedet, welche die 2005 vorgelegte ?Senatsrichtlinie Partnerschaftliches Verhalten an der Universit?t Paderborn“ ersetzt.
Zentrale Inhalte der Richtlinie
Ziel der Richtlinie ist die F?rderung und Verwirklichung einer vertrauensvollen, konstruktiven und wertsch?tzenden Zusammenarbeit, des wechselseitigen Respekts vor der Pers?nlichkeit der*des Anderen sowie der Eigenverantwortung der*des Einzelnen für ein positives innerbetriebliches Arbeitsklima.
Mitglieder der Universit?t, die von Diskriminierung, Mobbing, Stalking oder sexualisierter Bel?stigung und Gewalt betroffen sind, sollen ermutigt und aufgefordert werden, solche ?bergriffe nicht hinzunehmen, sondern Dritte einzubeziehen, um zeitnah und wirksam Unterstützung zu bekommen.
Zugleich sind Unbeteiligte aufgefordert, bei Vorf?llen, die sie beobachten oder von denen sie Kenntnis erhalten, nicht wegzuschauen, sondern Betroffenen direkt Hilfe anzubieten und sie bei der L?sung aufgetretener Probleme zu unterstützen.
Weiterhin ist es Aufgabe der Vorgesetzten auf allen Ebenen der Universit?t, im Rahmen ihrer Führungsaufgaben aktiv dazu beizutragen, dass Konflikte sachgerecht ausgetragen und gel?st werden. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sind verpflichtet, die Einhaltung der in dieser Richtlinie beschriebenen Standards zu gew?hrleisten und bei dennoch auftretenden F?llen von Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Bel?stigung und Gewalt mit Nachdruck für die Rechte der Betroffenen einzutreten und für eine konsequente Aufkl?rung bzw. eine Sanktionierung entsprechenden Fehlverhaltens zu sorgen.
Die Richtlinie gilt für alle Mitglieder und Angeh?rige im Sinne von § 9 Abs. 4 HG NRW der Universit?t Paderborn. Das sind insbesondere:
1. die Besch?ftigten an der Universit?t Paderborn
2. die Beamt*innen
3. Hilfskr?fte
4. die Mitglieder des Hochschulrats
5. die eingeschriebenen Studierenden
6. die Professor*innen und Juniorprofessor*innen
7. die Honorarprofessor*innen, die au?erplanm??igen Professor*innen sowie die Privatdozent*innen
8. die Doktorand*innen
9. die Lehrbeauftragten und gastweise t?tigen Lehrkr?fte.
Die im Folgenden aufgeführten Definitionen erg?nzen die Begrifflichkeiten zu Benachteiligungen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und dienen zur besseren Kl?rung der F?lle, die unter diese Richtlinie fallen. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 stellen jedoch keinen abschlie?enden Katalog dar. Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierte Bel?stigung und Gewalt treten zunehmend auch in digitalen Medien auf, z. B. in Form von Cybermobbing, Cyberharrassment (Bel?stigung über das Internet), Cyberstalking, Hate Speech (Hassrede) oder Shitstorms (lawinenartiges Auftreten diskreditierender Kommentare). Eine Besonderheit ist hierbei der Umstand, dass die T?ter*innen in der Regel anonym bleiben und vielfach nicht identifiziert werden k?nnen.
Diskriminierung:
Diskriminierung bedeutet eine Herabsetzung der Würde, der Rechte und Freiheiten der*des Einzelnen auf verbaler und nonverbaler Ebene. Dies k?nnen z.B. sein: Herabwürdigende Bemerkungen, Kommentare, Witze oder Gesten auf Grund der nationalen und/oder sozialen Herkunft, der Hautfarbe, der Abstammung, der Behinderung, der momentan ausgeübten Funktion, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der religi?sen und/oder weltanschaulichen Orientierung, der politischen Gesinnung.
Mobbing:
Mobbing bezeichnet negative kommunikative Handlungen von einzelnen oder mehreren Personen, die gegen eine Person gerichtet sind und die wiederholt und systematisch vorkommen. Dies k?nnen z.B. sein: Verleumden von Hochschulmitgliedern, -angeh?rigen und deren Familien, Verbreiten von Gerüchten über Hochschulmitglieder, -angeh?rige und deren Familien, absichtliches Zurückhalten von arbeitsnotwendiger Information oder bewusste Desinformation, Bedrohungen und Erniedrigungen, Beschimpfungen, verletzende Behandlungen, Hohn und Aggressivit?t, unwürdige Behandlung durch Vorgesetzte, wie z.B. die Zuteilung unl?sbarer und sinnloser Aufgaben oder die Nichtzuteilung von Aufgaben.
Stalking:
Stalking bezeichnet eine beharrliche Nachstellung einer Person, die sich in grenzüberschreitendem Verhalten zeigt, insbesondere durch unerwünschte Kontaktaufnahme und bedrohendes Handeln. Dabei werden die Betroffenen gegen ihren Willen auf wiederholte, unzumutbare Art und Weise beobachtet, verfolgt oder penetrant bel?stigt. Beispiele für Stalking sind: bel?stigende Telefonanrufe, das Hinterlassen von bel?stigenden Mitteilungen über das Internet, per E-Mail, Mobiltelefon oder auf dem Anrufbeantworter, die ?berwachung oder Beobachtung einer bestimmten Person, unerwünschtes Aufnehmen von Bildmaterial (Foto, Video, Handy), demonstrative Anwesenheit (Auflauern) im Unterrichtsraum, am Arbeitsplatz oder an anderen Orten an der Hochschule, Verfolgung, unerwünschte Ann?herung und/oder Kontaktversuche, unerwünschte Geschenke und/oder Bestellung von Warensendungen.
Sexualisierte Bel?stigung und Gewalt:
Als sexualisierte Bel?stigung und Gewalt werden alle Verhaltens- und Handlungsweisen verstanden, die in sexueller Hinsicht diskriminierend, beleidigend oder demütigend sind und die zur Folge haben, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Dieses Verhalten beinhaltet u.a.: sexualisierte nonverbale und verbale Kommunikation, herabwürdigende sexualisierte Darstellungen, unerwünschte k?rperliche Berührungen, t?tliche ?bergriffe.
Die Universit?t Paderborn bietet verschiedene Pr?ventionsma?nahmen zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing an. Hierzu geh?ren u.a.:
- die Sensibilisierung der Hochschul?ffentlichkeit und speziell der Führungskr?fte mit Personalverantwortung,
- Angebote der beruflichen Fort- und Weiterbildung, z. B. zu Konfliktmanagement, diskriminierungsfreier Hochschule, dem AGG, ggf. auch individuell oder in kleineren Gruppen,
- die Berücksichtigung sozialer Kompetenzen bei der Einstellung neuer Führungskr?fte oder Besch?ftigter,
- die Schaffung r?umlicher und technischer Bedingungen (z. B. im Sinne der Barrierefreiheit nach M?glichkeit nach dem Zwei-Kanal-Prinzip) zur Vermeidung von Angst- und Gefahrensituationen sowie
- die Schaffung von Bedingungen, die barrierefreies Arbeiten und Studieren an der Universit?t Paderborn erm?glichen sowie
- die Bereitstellung barrierefreier Informations- und Beratungsangebote
§ 6 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander
Wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 Ideen oder Denkanst??e haben, um unsere Hochschule zu einem m?glichst diskriminierungsfreien bzw. diskriminierungssensiblen Ort zu machen, sind wir offen für Anliegen und Anregungen. Melden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich in dem Fall gerne bei: Laura Maring I Referentin für Diversity. |
In F?llen von Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Bel?stigung und Gewalt sowie bei Ausnutzung von Abh?ngigkeitsverh?ltnissen und Machtmissbrauch gibt es grunds?tzlich zwei unterschiedliche Vorgehensweisen, die auch miteinander kombiniert werden k?nnen: zum einen die individuelle Beratung und Unterstützung (§ 8 Beratung), ggf. mit anschlie?ender Beschwerde, und zum anderen die Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Universit?t Paderborn (§ 9 Beschwerde). Wir empfehlen betroffenen Personen, sich in jedem Fall erst vertraulich beraten zu lassen.
Die Beratung zielt auf eine Kl?rung der Situation, auf die Vermittlung von Informationen über einschl?gige Unterstützungsangebote und ggf. auf die Erhebung einer Beschwerde ab. M?gliche Ansprechpersonen finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 hier. Es ist das Recht aller betroffenen Personen, sich in F?llen von Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Bel?stigung und Gewalt sowie bei Ausnutzung von Abh?ngigkeitsverh?ltnissen und Machtmissbrauch beraten zu lassen. Der Erstkontakt kann durch die betroffene Person oder in Vertretung durch Dritte erfolgen. Dienstwege müssen nicht eingehalten werden. Die Beratungen durch eine der universit?ren Anlaufstellen oder durch externe Beratung sind streng vertraulich. Diese Anlaufstellen vermitteln gegebenenfalls an eine andere Beratungsstelle weiter. Die Anlaufstellen unterstützen auf Wunsch Betroffene w?hrend des offiziellen Beschwerdeverfahrens. Gegen den Willen der Betroffenen werden keine weiteren Schritte eingeleitet.
Bei der Beschwerde handelt es sich um eine offizielle Mitteilung an die Hochschule. Die Beschwerde hat zur Folge, dass überprüft wird, ob arbeits-, dienst- oder ordnungsrechtliche Ma?nahmen verh?ngt werden. Beschwerdestelle für alle Universit?tsmitglieder gem?? § 1 und § 9 der Richtlinie ist das Personaldezernat der Universit?t Paderborn.
Ansprechpersonen im Falle einer offiziellen Beschwerde sind:
Bitte beachten 365体育_足球比分网¥投注直播官网, dass es sich bei der Beschwerde um eine offizielle Mitteilung an die Hochschule handelt. Im Gegensatz zur Beratung ist es im Beschwerdeverfahren für den*die Beschwerdeführer*in nicht m?glich, anonym zu bleiben. |
§ 7, § 8 und § 9 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander
Als Sanktionen kommen insbesondere in Betracht:
a) Personalrechtlich:
- Durchführung eines Personalgespr?chs
- Mündliche/schriftliche Belehrung/Ermahnung
- Schriftliche Abmahnung
- Umsetzung/Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz
- Disziplinarma?nahmen
- Entzug eines Lehrauftrags
- Ordentliche oder au?erordentliche Kündigung
b) Gegenüber Studierenden:
- Ausspruch einer Rüge
- Androhung der Exmatrikulation
- Ausschluss von der Benutzung von Einrichtungen der Hochschule
- Ausschluss von der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen bis zu einem Semester
- Exmatrikulation
c) Ordnungsrechtlich gegenüber Besch?ftigten und Studierenden:
- Hausverbot
- Strafanzeige
Gem?? den Grunds?tzen der Datensparsamkeit und Erforderlichkeit ist der Kreis der über einen Vorgang informierten Personen so klein wie m?glich zu halten. Vorbehaltlich anderslautender Regelungen sind alle an diesem Verfahren beteiligten Personen verpflichtet, die ihnen zug?nglich gemachten personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht Dritten zug?nglich zu machen, sofern die ?bermittlung nicht durch diese Richtlinie oder eine andere Rechtsvorschrift geregelt wird oder die betroffenen Personen hierzu ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben haben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie erfolgt nach Ma?gabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Schutz vor Diskriminierung ist rechtlich auf verschiedenen Ebenen verankert. Nicht nur Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung, auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) legt fest, dass Diskriminierung auf Grund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identit?t in Deutschland zu verhindern oder zu verurteilen ist.
Zur Sicherstellung dieser gesetzlichen Auftr?ge hat der Senat der Universit?t Paderborn eine hochschuleigene Richtlinie für ein respektvolles Miteinander und zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing verabschiedet. Damit einhergehend gelten für alle Mitglieder und Angeh?rige der Universit?t Paderborn im Hinblick auf die zuvor genannten Punkte die selben Rechte und Ma?nahmen im Falle einer Beratung oder Beschwerde.
Hilfreiche Dokumente
Das Gleichstellungsbüro der Universit?t Paderborn hat folgende Dokumente für Betroffene, Zeug*innen und/oder Beratende erstellt:
- Interne Handlungsm?glichkeiten in F?llen von Diskriminierung an der UPB (?bersicht)
- Anlaufstellen für Betroffene an der UPB
- Ged?chtnisprotokoll für Betroffene & Zeug*innen
- Gespr?chs- und Handlungsleitfaden für Ansprechpersonen & Beratende
Kontakt
365体育_足球比分网¥投注直播官网 wissen nicht, an wen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich wenden sollen?
Kontaktieren 365体育_足球比分网¥投注直播官网 Frau Dr. Hegemann oder Frau Maring und schauen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 gemeinsam, wer Ihnen helfen kann.
Frequently Asked Questions
Informelle Beratung:
Die betroffene Person wird unter Wahrung h?chster Vertraulichkeit unterstützt und beraten. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 kann eine Beratung/Anh?rung durch eine Person des eigenen Geschlechts verlangen. Bei F?llen von Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Bel?stigung und Gewalt ist je nach den konkreten Rahmenbedingungen und der Schwere des Einzelfalls unter Wahrung der Anonymit?tswünsche und Schutzbedürfnisse der betroffenen Person vorzugehen (§ 8 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander).
Formelle Beschwerde:
Die Vertraulichkeit des Verfahrens und aller am Verfahren Beteiligten wird gewahrt. Gem?? den Grunds?tzen der Datensparsamkeit und Erforderlichkeit ist der Kreis der über einen Vorgang informierten Personen so klein wie m?glich zu halten (§ 11 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander).
Informelle Beratung:
Bei der Kontaktaufnahme und vertraulichen Beratung der in der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander vorgeschlagenen Ansprechpersonen k?nnen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 anonym bleiben. Dort finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 Geh?r, k?nnen sich Informationen geben und Handlungsalternativen aufzeigen lassen.
Formelle Beschwerde:
Bei einer formellen Beschwerde hat die beschwerdeführende Person keinen Anspruch auf Anonymit?t, da die Person, der Fehlverhalten vorgehalten wird, Geh?r gew?hrt und Gelegenheit für eine Stellungnahme gegeben werden muss.
In F?llen von Diskriminierung, Mobbing, Stalking, sexualisierter Bel?stigung und Gewalt sowie bei Ausnutzung von Abh?ngigkeitsverh?ltnissen und Machtmissbrauch gibt es grunds?tzlich zwei unterschiedliche Vorgehensweisen, die auch miteinander kombiniert werden k?nnen: zum einen die individuelle Beratung und Unterstützung (§ 8 Beratung), ggf. mit anschlie?ender Beschwerde, und zum anderen die Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Universit?t Paderborn (§ 9 Beschwerde). Eine ?bersicht zu internen Handlungsm?glichkeiten finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 hier.
Wir empfehlen betroffenen Personen, sich zun?chst individuell und informell beraten zu lassen. Es stehen verschiedene Ansprechpartner*innen für Beratungsgespr?che und zur Unterstützung bei der Umsetzung der vorhandenen Handlungsm?glichkeiten gegen Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt, Stalking und Mobbing zur Verfügung. Die Beratung zielt auf eine Kl?rung der Situation, auf die Vermittlung von Informationen über einschl?gige Unterstützungsangebote und ggf. auf die Erhebung einer Beschwerde ab.
Bitte beachten 365体育_足球比分网¥投注直播官网, dass es sich bei der Beschwerde um eine offizielle Mitteilung an die Hochschule handelt. Die Beschwerde hat zur Folge, dass m?glicherweise weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden (arbeits-, disziplinar- oder hochschulrechtlich), die auch durch eine Rücknahme der Beschwerde weiter verfolgt werden müssen.
Dann wenden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 sich an Frau Maring, die Referentin für Diversity, und sie schauen gemeinsam, wer Ihnen helfen kann.
Als erstes stehen Ihnen verschiedene M?glichkeiten der Beratung offen, die wir Ihnen im Vorfeld jeglicher L?sungsm?glichkeiten in jedem Fall empfehlen. Die Beratungsstellen sowie Beauftragten und Vertrauenspersonen finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 hier.
Danach kann z.B. eine professionelle Konfliktl?sung (Mediation) zwischen den Beteiligten eine Option sein. 365体育_足球比分网¥投注直播官网 k?nnen aber auch ein formelles Beschwerdeverfahren einleiten. Daneben gibt es weitere M?glichkeiten, die jedoch je nach individueller Problematik nicht einzeln aufgelistet werden k?nnen.
Diskriminierende Vorf?lle passieren nicht immer auf dem Campus der Universit?t, k?nnen aber dennoch einen Zusammenhang mit der Universit?t Paderborn haben – wenn 365体育_足球比分网¥投注直播官网 unsicher sind, suchen 365体育_足球比分网¥投注直播官网 bitte das Gespr?ch mit Laura Maring I Referentin für Diversity.
Ja, 365体育_足球比分网¥投注直播官网 k?nnen sich von einer Vertrauensperson, bzw. durch Dritte begleiten und vertreten lassen.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen einer Beratungsstelle und der Beschwerdestelle liegt in der Vertraulichkeit und den Folgen, die sich aus dem Kontakt mit der
betroffenen Person ergeben. W?hrend bei einer informellen Beratung die Kontrolle über die Informationen und m?gliche Folgema?nahmen bei der ratsuchenden Person liegt, muss die Beschwerdestelle nach Eingang der Beschwerde ein Beschwerdeverfahren und m?glicherweise weitere rechtliche Schritte einleiten. Im Rahmen eines offiziellen Beschwerdeverfahrens wird auch die beschuldigte Person informiert und angeh?rt, ggf. wird der*die Vorgesetzte über die Beschwerde informiert.
W?hrend sich eine Beratung ausschlie?lich auf die Belange der ratsuchenden Person fokussieren kann, muss die Beschwerdestelle der beschwerdeführenden Person sowie der beschuldigten Person in gleichem Ma?e gerecht zu werden.
Eine offizielle Beschwerde einzulegen bedeutet, dass die betroffene Person ein offizielles Verfahren in Gang setzen m?chte. Die betroffene Person schildert bei der Beschwerdestelle den Vorfall mit dem Ziel, dass ein Verfahren aufgenommen wird.
Eine ?bersicht zu internen Handlungsm?glichkeiten im Fall einer Diskriminierung sowie Informationen zum Ablauf einer Beschwerde an der Universit?t Paderborn finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 hier.
Die einzelnen Schritte finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 in dieser grafischen Darstellung.
Alle Mitglieder und Angeh?rige im Sinne von § 9 Abs. 4 HG NRW der Universit?t Paderborn k?nnen eine offizielle Beschwerde einreichen (§ 1 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander).
Das sind insbesondere: die Besch?ftigten an der Universit?t Paderborn, die Beamt*innen, Hilfskr?fte, die Mitglieder des Hochschulrats, die eingeschriebenen Studierenden, die Professor*innen und Juniorprofessor*innen, die Honorarprofessor*innen, die au?erplanm??igen Professor*innen sowie die Privatdozent*innen, die Doktorand*innen, die Lehrbeauftragten und gastweise t?tigen Lehrkr?fte.
Laut § 9 (2) der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander, ist die Beschwerde schriftlich zu erheben oder mündlich zur Niederschrift bei der Beschwerdestelle zu erkl?ren. Im Falle der mündlichen Erkl?rung durch die beschwerdeführende Person nimmt ein*e Mitarbeiter*in der Beschwerdestelle die Beschwerde schriftlich auf und verfasst über den Inhalt des Gespr?chs eine Niederschrift. Die Niederschrift wird der beschwerdeführenden Person am Ende des Gespr?chs zur Durchsicht und anschlie?enden Unterschrift vorgelegt. Die beschwerdeführende Person kann sich durch Dritte vertreten lassen.
Die Beschwerde kann folglich formlos schriftlich, per E-Mail, telefonisch, durch Dritte oder pers?nlich bei der Beschwerdestelle eingelegt werden. Beinhalten sollte sie insbesondere, was passiert ist, wer beteiligt ist, ob es Zeug*innen gibt, welche Personen und Stellen in der Angelegenheit bereits kontaktiert wurden und ob bereits Ma?nahmen eingeleitet wurden.
Musterschreiben und Formulierungshilfen finden 365体育_足球比分网¥投注直播官网 hier.
Nein. Die Beschwerde an der Universit?t Paderborn ist an keine Frist gebunden.
Ma?nahmen und Sanktionen sind immer vom Einzelfall abh?ngig. M?gliche Ma?nahmen sind in § 12 AGG und § 10 der Richtlinie für ein respektvolles Miteinander aufgeführt.
Die beschwerdeführende Person kann jederzeit die Beschwerde zurückziehen. Damit ist das Beschwerdeverfahren beendet. Trotzdem muss die Universit?t ggf. weiter ermitteln und ist teilweise auch dazu verpflichtet (z.B. im Fall von Disziplinarma?nahmen bei Beamt*innen). Auch aus § 12 AGG folgt bei Kenntnis einer Diskriminierung eine Verpflichtung der Universit?t zum Handeln, um eine sp?tere Haftung auszuschlie?en.
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