Ver­zeich­nis von Ver­a­r­bei­tungs­t?­tig­kei­ten

{web_name} müssen Ihre geplante Verarbeitung personenbezogenen Daten im Verzeichnis von Verarbeitungst?tigkeiten (VVT) dokumentieren (Art. 30 DS-GVO).

Bitte nutzen {web_name} dafür das

Beachten {web_name} auch die Ausfüllhilfe für das VVT für die Universit?t als Verantwortlicher

Im Zuge der Dokumentation müssen i.d.R. auch sog. technische und organisatorische Ma?nahmen (TOM) gem?? Art. 32 DS-GVO getroffen werden. Das sind Festlegungen zur Datensicherheit einschlie?lich Rollen und Rechte für Zugriffe sowie zur Aufbewahrung der Daten und zu Vernichtungs- bzw. L?schprozessen. Weiterführende Informationen zum Thema bieten Ihnen auch die Seiten der Informationssicherheit.